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Endbenutzer-Lizenzvertrag
für Coin-System 1.0
NetDebit
Alle Rechte vorbehalten.

HINWEIS FÜR ALLE BENUTZER: LESEN SIE DEN FOLGENDEN RECHTSGÜLTIGEN VERTRAG (NACHSTEHEND ALS "VERTRAG" BEZEICHNET) ÜBER DIE LIZENZ AN DEN OBEN NÄHER BE- STIMMTEN SOFTWAREPRODUKTEN (NACHSTEHEND ALS "SOFT- WARE" BEZEICHNET) VON NETDEBIT BITTE SORGFÄTIG DURCH. DURCH INSTALLATION DER SOFTWARE ERKENNEN SIE (ENTWEDER ALS NATÜRLICHE ODER ALS JURISTISCHE PERSON) DIE BESTIMMUNGEN DES VORLIEGENDEN VERTRAGES AN UND WERDEN ZU EINEM VERTRAGSPARTNER VON NETDEBIT (HERSTELLER). WENN SIE NICHT ALLEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN, INSTALLIEREN SIE DIE SOFTWARE NICHT, BZW. ENTFERNEN SIE SÄMTLICHE INSTALLIERTEN KOPIEN DER SOFTWARE. IN DIESEM FALL KÖNNEN SIE DAS PRODUKT GEGEN VOLLE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DER STELLE ZURÜCKGEBEN, VON DER SIE ES ERHALTEN HABEN.

1. Lizenzgewährung.
Bei Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühren und unter Beachtung der Bestimmungen des vorliegenden Vertrages gewährt Ihnen NetDebit hiermit ein nichtausschließliches, nichtübertragbares Recht, eine Kopie der oben bezeichneten Softwareversion und der zugehörigen Dokumentation (nachstehend "Dokumentation" genannt) zu verwenden. Sie dürfen eine Kopie der Software auf einem Computer, einer Arbeitsstation, einem Organizer, Pager, Chiptelefon oder anderen elektronischen Gerät, für das die Software vorgesehen ist (einem "Client-Gerät"), installieren. Ist die Software als Programmreihe oder im Paket mit mehreren bestimmten Softwareprodukten lizenziert, gilt die vorliegende Lizenz für alle angegebenen Softwareprodukte, vorbehaltlich aller individuellen Einschränkungen oder Bestimmungen zur Verwendung, die in der für die jeweiligen Softwareprodukte geltenden Preisliste enthalten oder auf der jeweiligen Produktverpackung angegeben sind.

a. Verwendung.
Die Software ist als Einzelprodukt lizenziert. Sie darf nur auf einem einzigen Client-Gerät und nicht von mehreren Benutzern gleichzeitig verwendet werden, mit der in vorliegendem Abschnitt 1 genannten Ausnahme. Die Software wird auf einem Computer verwendet, wenn sie in den temporären Speicher (d. h. in den Arbeitsspeicher oder RAM) geladen oder im permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder einem anderen Speichermedium) des Client-Gerätes installiert wurde. Mit dieser Lizenz erwerben Sie das Recht, zu Sicherungs- und Archivierungszwecken eine Kopie der Software anzufertigen, vorausgesetzt, dass diese alle Hinweise auf die Eigentums- rechte an der Software enthält.

b. Verwendung im Server-Modus.
Wenn dieser Verwendungszweck in der zugehörigen Produktrechnung oder auf der Verpackung der Software angegeben ist, dürfen Sie die Software auf einem Client-Gerät oder als Server ("Server") innerhalb einer Mehrbenutzer- oder Netzwerkumgebung verwenden ("Server- Modus"), und zwar entweder für

(i) die direkte oder indirekte Verbindung von nicht mehr als der maximalen Anzahl angegebener Client-Geräte, oder für

(ii) die Nutzung von nicht mehr als der maximal zu nutzenden Anzahl Agents (Abfragegeräte)

Ist in der zugehörigen Produktrechnung oder auf der Verpackung keine maximale Anzahl an Client- bzw. Abfragegeräten angegeben, handelt es sich um eine Lizenz für eine Verwendung als Einzelprodukt, und es gilt der obige Unterabschnitt (a). Für jedes Client-Gerät bzw. jeden Arbeitsplatz, über das oder den jederzeit eine Verbindung zum Server hergestellt werden kann, ist eine eigene Lizenz erforderlich, unabhängig davon, ob die lizenzierten Client-Geräte oder Arbeitsplätze gleichzeitig verbunden sind oder ob sie die Software tatsächlich verwenden oder darauf zugreifen. Die Verwendung von Soft- oder Hardware, mit deren Hilfe die Anzahl Client-Geräte oder Arbeitsplätze, die direkt oder gleichzeitig auf die Software zugreifen oder diese verwenden, reduziert wird (z. B. Soft- oder Hardware für die Unterstützung von Multiplexing oder Poolbildung), führt nicht zu einer Verringerung der erforderlichen Anzahl Lizenzen. Die erforderliche Anzahl Lizenzen richtet sich nach der Anzahl der verschiedenen tatsächlichen Eingänge in die Multiplexing- oder Pool-Software bzw. Hardware-Frontends. Verfügen Sie über mehr Client-Geräte bzw. Arbeitsplätze mit Zugang zur Software als Lizenzen, muss ein entsprechender Mechanismus eingebunden sein, der dafür sorgt, dass bei der Verwendung der Software die in der Lizenz festgelegten Grenzen nicht überschritten werden. Die Lizenz berechtigt Sie, für jedes lizenzierte Client-Gerät oder jeden lizenzierten Arbeitsplatz eine Kopie der Dokumentation zu erstellen oder herunterzuladen, vorausgesetzt, jede Kopie enthält alle Hinweise auf die Eigentumsrechte an der Dokumentation.

c. Mehrfachverwendung.
Beinhaltet die Softwarelizenz eine Mehrfachverwendung, die auf der zugehörigen Produktrechnung oder dem Verpackungsmaterial angegeben sein muss, sind Sie berechtigt, so viele zusätzliche Softwarekopien anzufertigen, zu verwenden und zu installieren, wie Client-Geräte in den Bestimmungen der Datenträgerlizenz angegeben sind. Sie müssen jedoch über einen entsprechenden Mechanismus verfügen, der dafür sorgt, dass die Anzahl der Client-Geräte, auf denen die Software installiert wird, nicht die Anzahl der erteilten Lizenzen übersteigt. Die Lizenz berechtigt Sie, für jedes durch die Datenträgerlizenz zusätzlich lizenzierte Client-Gerät bzw. jeden Platz eine Kopie der Dokumentation anzulegen oder herunterzuladen, vorausgesetzt, jede Kopie enthält alle Hinweise auf die Eigentumsrechte an der Dokumentation.

2. Dauer.
Der vorliegende Vertrag ist gültig, es sei denn, er wird von Ihnen oder NetDebit unter Berücksichtigung der Bestimmungen des vorliegenden Vertrages vorzeitig beendet. Der Vertrag wird automatisch beendet, wenn Sie sich nicht an alle hierin genannten Einschränkungen und Bestimmungen halten. Bei Vertragsende müssen Sie die Software, alle Kopien sowie die gesamte Dokumentation vernichten. Sie können diesen Vertrag jederzeit beenden, indem Sie die Software, alle Kopien und die gesamte Dokumentation vernichten.

3. Aktualisierungen.

a. Programm-Aktualisierung.
Innerhalb der in der geltenden Preisliste oder auf der Produktverpackung der Software angegebenen Frist sind Sie berechtigt, Revisionen oder Aktualisierungen der Software herunterzuladen, wenn diese und in der Form wie diese von NetDebit in seiner Mailbox, im WWW oder über andere Online-Dienste veröffentlicht werden. Ist keine bestimmte Frist angegeben, so beträgt diese Frist zwei (2) Jahre ab dem Kaufdatum der Software. Nach Ablauf dieser Frist sind Sie nicht länger berechtigt, Revisionen oder Aktualisierungen der Software zu beziehen, es sei denn, Sie erwerben eine neue Lizenz für die Software.

4. Eigentumsrechte.
Die Software ist durch die Urheberrechtsgesetze der Bundesrepublik Deutschland und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. NetDebit und dessen Lieferanten sind Eigentümer und behalten alle Rechte, Ansprüche und Interessen an der Software, einschließlich aller darin enthaltenen Urheberrechte, Patente, Rechte an Betriebsgeheimnissen, Marken und anderen geistigen Eigentumsrechte. Sie erkennen an, dass Ihnen aus Besitz, Installation oder Verwendung der Software keine Rechte auf das geistige Eigentum an der Software entstehen, und dass Sie keine anderen Rechte an der Software, mit Ausnahme der in vorliegendem Vertrag ausdrücklich genannten, erwerben. Sie stimmen darüber hinaus zu, dass in allen Kopien der Software und der Dokumentation dieselben Hinweise auf die Eigentumsrechte enthalten sind, die auf und in der Software sowie der Dokumentation erscheinen.

5. Einschränkungen.
Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software zu vermieten, zu verpachten, zu verleihen oder weiterzuverkaufen. Sie dürfen nicht zulassen, dass Dritte mittels Timesharing, Vermittlung oder anderen Vereinbarungen Nutzen aus der Verwendung oder der Funktionalität der Software ziehen können, außer bis zu dem Ausmaß, in dem diese Art der Verwendung in der für die Software geltenden Preisliste oder auf der Produktverpackung angegeben ist. Sie sind nicht berechtigt, die Ihnen im Rahmen des vorliegenden Vertrags zugestandenen Rechte an Dritte zu übertragen. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren, außer in dem Ausmaß, in dem die vorgenannte Einschränkung ausdrücklich durch das anwendbare Recht aufgehoben wird. Sie dürfen die Software weder ganz noch teilweise verändern noch als Grundlage für eine Weiterverarbeitung verwenden. Sie dürfen weder die Software noch die Dokumentation vervielfältigen, mit Ausnahme der in obigem Abschnitt 1 genannten ausdrücklichen Genehmigung. Sie dürfen keine Hinweise auf die Eigentumsrechte von der Software entfernen. Alle in vorliegendem Vertrag nicht ausdrücklich genannten Rechte sind NetDebit vorbehalten. NetDebit behält sich vor, in regelmäßigen Abständen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung die Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Vertrages zu prüfen.

6. Gewährleistung und Ausschluss

a. Eingeschränkte Gewährleistung.
NetDebit gewährleistet, dass das Datenträgermedium (z. B. Disketten oder CD-ROM), auf dem die Software gespeichert ist, innerhalb von sechzig (60) Tagen ab Kaufdatum frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist. Sofern in einem Land eine längere gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung besteht gilt diese.

b. Rechte des Kunden.
Die Verpflichtung von NetDebit und dessen Lieferanten und das alleinige Recht des Kunden besteht darin, nach dem Ermessen von NetDebit entweder

(i) dem Kunden den für die Lizenz, sofern vorhanden, bezahlten Kaufpreis zu erstatten oder

(ii) das fehlerhafte Datenträgermedium durch ein fehlerfreies Medium mit Software zu ersetzen.

Hierzu muss das fehlerhafte Medium zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs an NetDebit zurückgesandt werden. Anfallende Postgebühren hat der Kunde zu tragen. Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Defekt auf einen Unfall bzw. auf fehlerhafte oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist. Für das als Ersatz gelieferte Medium gilt die verbleibende Restdauer der ursprünglichen Gewährleistung.

c. Gewährleistungsausschluss.
In größtmöglichem durch das anwendbaren Recht gestatteten Umfang und abgesehen von der mit vorliegendem Vertrag übernommenen eingeschränkten Gewährleistung, WIRD DIE SOFTWARE "WIE BESEHEN" UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG GELIEFERT. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER VORGENANNTEN BESTIMMUNGEN ÜBERNEHMEN SIE DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE ZUR ERREICHUNG DER VON IHNEN BEABSICHTIGTEN RESULTATE, DIE INSTALLATION UND VERWENDUNG DER SOFTWARE, SOWIE FÜR DIE MIT HILFE DER SOFTWARE ERZIELTEN RESULTATE. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER VORGENANNTEN BESTIMMUNGEN ÜBERNIMMT NETDEBIT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE FEHLER- ODER UNTERBRECHUNGSFREIE FUNKTION DER SOFTWARE ODER FÜR ANDERE AUSFÄLLE ODER FÜR DIE EIGNUNG DER SOFTWARE FÜR IHRE SPEZIELLEN ZWECKE. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS AWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG NIMMT NETDEBIT HINSICHTLICH DER SOFTWARE UND DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTATION ABSTAND VON ALLEN GEWÄHRLEISTUNGEN, SOWOHL AUSDRÜCKLICH ALS AUCH IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH (JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF) IMPLIZIERTER GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DIE HANDELSÜBLICHE QUALITÄT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. IN EINIGEN LÄNDERN UND RECHTSPRECHUNGEN SIND EINSCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH IMPLIZIERTER GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT GESTATTET, SO DASS DIE OBEN GENANNTE EINSCHRÄNKUNG UNTER UMSTÄNDEN NICHT FÜR SIE GILT. Die vorgenannten Bestimmungen sind in größtmöglichem durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang durchsetzbar.

7. Haftungsbeschränkung.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND NACH KEINER RECHTLICHEN THEORIE, OB INFOLGE EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG, EINEM VERTRAG ODER EINEM ANDEREN ANSPRUCH, HAFTET NETDEBIT ODER DESSEN LIEFERANTEN IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN WELCHER ART AUCH IMMER, EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN AUS IDEELLEN VERLUSTEN, ARBEITSEINSTELLUNG, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTION, ODER FÜR SÄMTLICHE ANDERE SCHÄDEN ODER VERLUSTE. IN KEINEM FALL HAFTET NETDEBIT FÜR EINEN HÖHEREN BETRAG ALS DEN VON NETDEBIT FÜR EINE SOFTWARELIZENZ GEFORDERTEN LISTENPREIS, SELBST WENN NETDEBIT ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES DERARTIGEN SCHADENS UNTERRICHTET WURDE. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG IM TODESFALL ODER FÜR PERSONENSCHÄDEN, SOWEIT DIESE VOM ANWENDBAREN RECHT AUS DER HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN WERDEN. DA AUCH EINIGE LÄNDER UND RECHTSPRECHUNGEN DEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS ODER DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN VERBIETEN, HAT DIESE KLAUSEL FÜR SIE MÖGLICHERWEISE KEINE GÜLTIGKEIT. Die vorgenannten Bestimmungen haben im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang Gültigkeit.

8. Exportkontrollen.
Weder die Software noch die Dokumentation oder zugrundeliegende Informationen und Technologie dürfen heruntergeladen oder auf andere Art exportiert oder reexportiert werden. Das gilt

(i) für die Länder (oder einen Staatsangehörigen bzw. Gebietsansässigen von) Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien und alle anderen Länder, die von der USA oder der Europäischen Union mit einem Warenembargo belegt wurden und

(ii) für jeden, der in die Liste der gesondert aufgeführten Länder (Specially Designated Nations) des US- Finanzministeriums oder die Liste mit Auftragsverweigerungen (Table of Denial Orders) des US-Handelsministeriums aufgenommen wurde. Durch das Herunterladen oder Verwenden der Software stimmen Sie dem zu und bestätigen, dass Sie sich in keinem der genannten Länder befinden, von keinem der genannten Länder kontrolliert werden, und auch kein Staatsangehöriger oder Gebietsansässiger eines der oben genannten Länder oder in einer der genannten Listen aufgeführten Länder sind. DARÜBER HINAUS MÜSSEN SIE SICH ÜBER FOLGENDES IM KLAREN SEIN. DER EXPORT DER SOFTWARE UNTERLIEGT UNTER UMSTÄNDEN DEN REGELUNGEN, DIE DAS EXPORTVERWALTUNGSBÜRO DES US-HANDELSMINISTERIUMS VON ZEIT ZU ZEIT VERKÜNDET, UM DEN EXPORT UND DER REEXPORT BESTIMMTER PRODUKTE UND TECHNISCHER DATEN ZU BESCHRÄNKEN. FÄLLT DER EXPORT DER SOFTWARE UNTER DIESE REGELUNGEN, DARF DIE SOFTWARE

(A) OHNE DIE FÜR DEN EXPORT ODER DER REEXPORT GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN LIZENZEN UND ANDEREN SEITENS DER US-REGIERUNG ODER ANDERER REGIERUNGEN ZU ERTEILENDEN GENEHMIGUNGEN, ODER

(B) UNTER VERLETZUNG GELTENDER EXPORT- ODER REEXPORTVERBOTE DER SOFTWARE ODER EINES TEILES DER SOFTWARE WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EXPORTIERT ODER REEXPORTIERT WERDEN. IN EINIGEN LÄNDERN GIBT ES EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER VERWENDUNG EINER VERSCHLÜSSELUNG INNERHALB IHRER GRENZEN ODER BEIM IMPORT ODER EXPORT VON VERSCHLÜSSELUNGEN, SELBST WENN ES SICH NUR UM EINE TEMPORÄRE PRIVATE ODER GESCHÄFTLICHE VERWENDUNG HANDELT. SIE ERKENNEN AN, DASS DIE DURCHFÜHRUNG UND DURCHSETZUNG DIESER GESETZE IN EINIGEN LÄNDERN NICHT KONSISTENT GEHANDHABT WERDEN. DIE LISTE DER NACHFOLGEND GENANNTEN LÄNDER ERHEBT KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT, JEDOCH IST ES DURCHAUS MÖGLICH, DASS ES IN DIESEN LÄNDERN EXPORT- ODER IMPORTBESCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH EINER VERSCHLÜSSELUNG GIBT: BELGIEN, CHINA (EINSCHLIESSLICH HONGKONG), FRANKREICH, INDIEN, INDONESIEN, ISRAEL, RUSSLAND, SAUDIARABIEN, SINGAPUR UND SÜDKOREA. SIE AKZEPTIEREN ES ALS IHRE VERANTWORTUNG ALS ENDBENUTZER, ALLE GELTENDEN GESETZE UND EXPORTBESCHRÄNKUNGEN EINZUHALTEN, UND SIE ERKENNEN WEITERHIN AN, DASS NETDEBIT NACH DEM VERKAUF DER SOFTWARE AN SIE INNERHALB DES URSPRÜNGLICHEN VERKAUFSLANDES KEINE WEITEREN VERPFLICHTUNGEN MEHR HAT.

9. Hochrisikante Aktionen.
Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht für die Verwendung in gefahrenträchtigen Umgebungen entwickelt bzw. vorgesehen, in denen fehlersichere Leistungen erforderlich sind, einschließlich ohne Einschränkung im Betrieb von nukleartechnischen Einrichtungen, Flugzeugnavigations- oder -kommunikationssystemen, Flugsicherung, Waffensystemen, Maschinen zur direkten Lebenserhaltung oder anderen Anwendungen, bei denen ein Softwareausfall unmittelbar zu Todesfällen, Personenschäden, schweren körperlichen Beschädigungen oder Sachschäden führen könnte (Sammelbegriff: Hochriskante Aktionen). NETDEBIT lehnt ausdrücklich jede ausdrückliche oder implizierte Gewährleistung für die Eignung für hochriskante Aktionen ab.

10. Verschiedenes.
Der vorliegende Vertrag unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg, ohne Bezugnahme auf Gesetzeskollisionen. Die Anwendung der Vertragskonventionen der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Vertrag legt alle Rechte des Softwarebenutzers dar und ist das einzige Instrument zwischen den beiden Vertragspartnern. Dieser Vertrag löst alle anderen Vereinbarungen hinsichtlich der Software und der Dokumentation ab. Der Vertrag kann nur durch einen von einem Bevollmächtigten von NetDebit ausgestellten schriftlichen Zusatz geändert werden. Eine Bedingung des vorliegenden Vertrages kann nur für ungültig erklärt werden, wenn die Ungültigkeitserklärung in schriftlicher Form vorliegt und von NetDebit oder einem entsprechend bevollmächtigen Vertreter von NetDebit unterzeichnet wurde. Wird eine Bedingung des vorliegenden Vertrages außer Kraft gesetzt, behält der restliche Vertrag seine volle Kraft und Gültigkeit. Die Parteien bestätigen, dass sie mit der Ausfertigung des Vertrags in deutscher Sprache einverstanden sind.

11. NETDEBIT KUNDENVERTRAG.
Wenn Sie zu vorliegendem Vertrag Fragen haben oder sich aus einem anderen Grund an NetDebit wenden möchten, erreichen Sie uns unter der Postanschrift: NetDebit, Abendener Str. 11, 52385 Kreuzau, oder unter der folgenden eMail-Adresse:
info@coin-system.de, oder im WWW unter http://www.coin-system.de.



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