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Endbenutzer-Lizenzvertrag
für Coin-System 1.0
NetDebit
Alle Rechte vorbehalten.
HINWEIS FÜR ALLE BENUTZER: LESEN SIE DEN
FOLGENDEN RECHTSGÜLTIGEN VERTRAG (NACHSTEHEND ALS "VERTRAG"
BEZEICHNET) ÜBER DIE LIZENZ AN DEN OBEN NÄHER BE- STIMMTEN SOFTWAREPRODUKTEN
(NACHSTEHEND ALS "SOFT- WARE" BEZEICHNET) VON NETDEBIT BITTE SORGFÄTIG
DURCH. DURCH INSTALLATION DER SOFTWARE ERKENNEN SIE (ENTWEDER ALS NATÜRLICHE
ODER ALS JURISTISCHE PERSON) DIE BESTIMMUNGEN DES VORLIEGENDEN VERTRAGES AN UND
WERDEN ZU EINEM VERTRAGSPARTNER VON NETDEBIT (HERSTELLER). WENN SIE NICHT
ALLEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN, INSTALLIEREN SIE DIE SOFTWARE NICHT, BZW.
ENTFERNEN SIE SÄMTLICHE INSTALLIERTEN KOPIEN DER SOFTWARE. IN DIESEM FALL KÖNNEN
SIE DAS PRODUKT GEGEN VOLLE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DER STELLE ZURÜCKGEBEN,
VON DER SIE ES ERHALTEN HABEN.
1. Lizenzgewährung.
Bei Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühren und unter Beachtung der
Bestimmungen des vorliegenden Vertrages gewährt Ihnen NetDebit hiermit ein
nichtausschließliches, nichtübertragbares Recht, eine Kopie der oben
bezeichneten Softwareversion und der zugehörigen Dokumentation (nachstehend
"Dokumentation" genannt) zu verwenden. Sie dürfen eine Kopie der
Software auf einem Computer, einer Arbeitsstation, einem Organizer, Pager,
Chiptelefon oder anderen elektronischen Gerät, für das die Software vorgesehen
ist (einem "Client-Gerät"), installieren. Ist die Software als
Programmreihe oder im Paket mit mehreren bestimmten Softwareprodukten
lizenziert, gilt die vorliegende Lizenz für alle angegebenen Softwareprodukte,
vorbehaltlich aller individuellen Einschränkungen oder Bestimmungen zur
Verwendung, die in der für die jeweiligen Softwareprodukte geltenden Preisliste
enthalten oder auf der jeweiligen Produktverpackung angegeben sind.
a. Verwendung.
Die Software ist als Einzelprodukt lizenziert. Sie darf nur auf einem einzigen
Client-Gerät und nicht von mehreren Benutzern gleichzeitig verwendet werden,
mit der in vorliegendem Abschnitt 1 genannten Ausnahme. Die Software wird auf
einem Computer verwendet, wenn sie in den temporären Speicher (d. h. in den
Arbeitsspeicher oder RAM) geladen oder im permanenten Speicher (z. B.
Festplatte, CD-ROM oder einem anderen Speichermedium) des Client-Gerätes
installiert wurde. Mit dieser Lizenz erwerben Sie das Recht, zu Sicherungs-
und Archivierungszwecken eine Kopie der Software anzufertigen, vorausgesetzt,
dass diese alle Hinweise auf die Eigentums- rechte an der Software enthält.
b. Verwendung im Server-Modus.
Wenn dieser Verwendungszweck in der zugehörigen Produktrechnung oder auf der
Verpackung der Software angegeben ist, dürfen Sie die Software auf einem
Client-Gerät oder als Server ("Server") innerhalb einer
Mehrbenutzer- oder Netzwerkumgebung verwenden ("Server- Modus"), und
zwar entweder für
(i) die direkte oder indirekte Verbindung
von nicht mehr als der maximalen Anzahl angegebener Client-Geräte, oder für
(ii) die Nutzung von nicht mehr als der
maximal zu nutzenden Anzahl Agents (Abfragegeräte)
Ist in der zugehörigen Produktrechnung oder
auf der Verpackung keine maximale Anzahl an Client- bzw. Abfragegeräten
angegeben, handelt es sich um eine Lizenz für eine Verwendung als
Einzelprodukt, und es gilt der obige Unterabschnitt (a). Für jedes Client-Gerät
bzw. jeden Arbeitsplatz, über das oder den jederzeit eine Verbindung zum
Server hergestellt werden kann, ist eine eigene Lizenz erforderlich, unabhängig
davon, ob die lizenzierten Client-Geräte oder Arbeitsplätze gleichzeitig
verbunden sind oder ob sie die Software tatsächlich verwenden oder darauf
zugreifen. Die Verwendung von Soft- oder Hardware, mit deren Hilfe die Anzahl
Client-Geräte oder Arbeitsplätze, die direkt oder gleichzeitig auf die
Software zugreifen oder diese verwenden, reduziert wird (z. B. Soft- oder
Hardware für die Unterstützung von Multiplexing oder Poolbildung), führt
nicht zu einer Verringerung der erforderlichen Anzahl Lizenzen. Die
erforderliche Anzahl Lizenzen richtet sich nach der Anzahl der verschiedenen
tatsächlichen Eingänge in die Multiplexing- oder Pool-Software bzw.
Hardware-Frontends. Verfügen Sie über mehr Client-Geräte bzw. Arbeitsplätze
mit Zugang zur Software als Lizenzen, muss ein entsprechender Mechanismus
eingebunden sein, der dafür sorgt, dass bei der Verwendung der Software die
in der Lizenz festgelegten Grenzen nicht überschritten werden. Die Lizenz
berechtigt Sie, für jedes lizenzierte Client-Gerät oder jeden lizenzierten
Arbeitsplatz eine Kopie der Dokumentation zu erstellen oder herunterzuladen,
vorausgesetzt, jede Kopie enthält alle Hinweise auf die Eigentumsrechte an
der Dokumentation.
c. Mehrfachverwendung.
Beinhaltet die Softwarelizenz eine Mehrfachverwendung, die auf der zugehörigen
Produktrechnung oder dem Verpackungsmaterial angegeben sein muss, sind Sie
berechtigt, so viele zusätzliche Softwarekopien anzufertigen, zu verwenden
und zu installieren, wie Client-Geräte in den Bestimmungen der Datenträgerlizenz
angegeben sind. Sie müssen jedoch über einen entsprechenden Mechanismus verfügen,
der dafür sorgt, dass die Anzahl der Client-Geräte, auf denen die Software
installiert wird, nicht die Anzahl der erteilten Lizenzen übersteigt. Die
Lizenz berechtigt Sie, für jedes durch die Datenträgerlizenz zusätzlich
lizenzierte Client-Gerät bzw. jeden Platz eine Kopie der Dokumentation
anzulegen oder herunterzuladen, vorausgesetzt, jede Kopie enthält alle
Hinweise auf die Eigentumsrechte an der Dokumentation.
2. Dauer.
Der vorliegende Vertrag ist gültig, es sei denn, er wird von Ihnen oder NetDebit
unter Berücksichtigung der Bestimmungen des vorliegenden Vertrages vorzeitig
beendet. Der Vertrag wird automatisch beendet, wenn Sie sich nicht an alle
hierin genannten Einschränkungen und Bestimmungen halten. Bei Vertragsende müssen
Sie die Software, alle Kopien sowie die gesamte Dokumentation vernichten. Sie können
diesen Vertrag jederzeit beenden, indem Sie die Software, alle Kopien und die
gesamte Dokumentation vernichten.
3. Aktualisierungen.
a. Programm-Aktualisierung.
Innerhalb der in der geltenden Preisliste oder auf der Produktverpackung der
Software angegebenen Frist sind Sie berechtigt, Revisionen oder
Aktualisierungen der Software herunterzuladen, wenn diese und in der Form wie
diese von NetDebit in seiner Mailbox, im WWW oder über andere
Online-Dienste veröffentlicht werden. Ist keine bestimmte Frist angegeben, so
beträgt diese Frist zwei (2) Jahre ab dem Kaufdatum der Software. Nach Ablauf
dieser Frist sind Sie nicht länger berechtigt, Revisionen oder
Aktualisierungen der Software zu beziehen, es sei denn, Sie erwerben eine neue
Lizenz für die Software.
4. Eigentumsrechte.
Die Software ist durch die Urheberrechtsgesetze der Bundesrepublik Deutschland
und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. NetDebit und dessen
Lieferanten sind Eigentümer und behalten alle Rechte, Ansprüche und Interessen
an der Software, einschließlich aller darin enthaltenen Urheberrechte, Patente,
Rechte an Betriebsgeheimnissen, Marken und anderen geistigen Eigentumsrechte.
Sie erkennen an, dass Ihnen aus Besitz, Installation oder Verwendung der
Software keine Rechte auf das geistige Eigentum an der Software entstehen, und
dass Sie keine anderen Rechte an der Software, mit Ausnahme der in vorliegendem
Vertrag ausdrücklich genannten, erwerben. Sie stimmen darüber hinaus zu, dass
in allen Kopien der Software und der Dokumentation dieselben Hinweise auf die
Eigentumsrechte enthalten sind, die auf und in der Software sowie der
Dokumentation erscheinen.
5. Einschränkungen.
Es ist Ihnen nicht gestattet, die Software zu vermieten, zu verpachten, zu
verleihen oder weiterzuverkaufen. Sie dürfen nicht zulassen, dass Dritte
mittels Timesharing, Vermittlung oder anderen Vereinbarungen Nutzen aus der
Verwendung oder der Funktionalität der Software ziehen können, außer bis zu
dem Ausmaß, in dem diese Art der Verwendung in der für die Software geltenden
Preisliste oder auf der Produktverpackung angegeben ist. Sie sind nicht
berechtigt, die Ihnen im Rahmen des vorliegenden Vertrags zugestandenen Rechte
an Dritte zu übertragen. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln
(Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren, außer in dem Ausmaß,
in dem die vorgenannte Einschränkung ausdrücklich durch das anwendbare Recht
aufgehoben wird. Sie dürfen die Software weder ganz noch teilweise verändern
noch als Grundlage für eine Weiterverarbeitung verwenden. Sie dürfen weder die
Software noch die Dokumentation vervielfältigen, mit Ausnahme der in obigem
Abschnitt 1 genannten ausdrücklichen Genehmigung. Sie dürfen keine Hinweise
auf die Eigentumsrechte von der Software entfernen. Alle in vorliegendem Vertrag
nicht ausdrücklich genannten Rechte sind NetDebit vorbehalten. NetDebit
behält sich vor, in regelmäßigen Abständen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung
die Einhaltung der Bestimmungen des vorliegenden Vertrages zu prüfen.
6. Gewährleistung und Ausschluss
a. Eingeschränkte Gewährleistung.
NetDebit gewährleistet, dass das Datenträgermedium (z. B. Disketten oder
CD-ROM), auf dem die Software gespeichert ist, innerhalb von sechzig (60)
Tagen ab Kaufdatum frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist. Sofern in
einem Land eine längere gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung besteht gilt
diese.
b. Rechte des Kunden.
Die Verpflichtung von NetDebit und dessen Lieferanten und das alleinige
Recht des Kunden besteht darin, nach dem Ermessen von NetDebit entweder
(i) dem Kunden den für die Lizenz, sofern
vorhanden, bezahlten Kaufpreis zu erstatten oder
(ii) das fehlerhafte Datenträgermedium
durch ein fehlerfreies Medium mit Software zu ersetzen.
Hierzu muss das fehlerhafte Medium zusammen
mit einer Kopie des Kaufbelegs an NetDebit zurückgesandt werden.
Anfallende Postgebühren hat der Kunde zu tragen. Diese eingeschränkte Gewährleistung
gilt nicht, wenn der Defekt auf einen Unfall bzw. auf fehlerhafte oder
unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist. Für das als Ersatz gelieferte
Medium gilt die verbleibende Restdauer der ursprünglichen Gewährleistung.
c. Gewährleistungsausschluss.
In größtmöglichem durch das anwendbaren Recht gestatteten Umfang und
abgesehen von der mit vorliegendem Vertrag übernommenen eingeschränkten Gewährleistung,
WIRD DIE SOFTWARE
"WIE BESEHEN" UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG
GELIEFERT. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER VORGENANNTEN BESTIMMUNGEN ÜBERNEHMEN SIE
DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE ZUR ERREICHUNG DER VON IHNEN
BEABSICHTIGTEN RESULTATE, DIE INSTALLATION UND VERWENDUNG DER SOFTWARE, SOWIE
FÜR DIE MIT HILFE DER SOFTWARE ERZIELTEN RESULTATE. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER
VORGENANNTEN BESTIMMUNGEN ÜBERNIMMT NETDEBIT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR
DIE FEHLER- ODER UNTERBRECHUNGSFREIE FUNKTION DER SOFTWARE ODER FÜR ANDERE
AUSFÄLLE ODER FÜR DIE EIGNUNG DER SOFTWARE FÜR IHRE SPEZIELLEN ZWECKE. IM
GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS AWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG NIMMT NETDEBIT HINSICHTLICH DER SOFTWARE UND DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTATION ABSTAND
VON ALLEN GEWÄHRLEISTUNGEN, SOWOHL AUSDRÜCKLICH ALS AUCH IMPLIZIERT,
EINSCHLIESSLICH (JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF) IMPLIZIERTER GEWÄHRLEISTUNGEN
FÜR DIE HANDELSÜBLICHE QUALITÄT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
UND DIE NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. IN EINIGEN LÄNDERN UND
RECHTSPRECHUNGEN SIND EINSCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH IMPLIZIERTER GEWÄHRLEISTUNGEN
NICHT GESTATTET, SO DASS DIE OBEN GENANNTE EINSCHRÄNKUNG UNTER UMSTÄNDEN
NICHT FÜR SIE GILT. Die
vorgenannten Bestimmungen sind in größtmöglichem durch das anwendbare Recht
gestatteten Umfang durchsetzbar.
7. Haftungsbeschränkung.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN
UND NACH KEINER RECHTLICHEN THEORIE, OB INFOLGE EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG,
EINEM VERTRAG ODER EINEM ANDEREN ANSPRUCH, HAFTET NETDEBIT ODER DESSEN
LIEFERANTEN IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIG
ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN WELCHER ART AUCH IMMER, EINSCHLIESSLICH
SCHÄDEN AUS IDEELLEN VERLUSTEN, ARBEITSEINSTELLUNG, COMPUTERAUSFALL ODER
FEHLFUNKTION, ODER FÜR SÄMTLICHE ANDERE SCHÄDEN ODER VERLUSTE. IN KEINEM FALL
HAFTET NETDEBIT FÜR EINEN HÖHEREN BETRAG ALS DEN VON NETDEBIT FÜR
EINE SOFTWARELIZENZ GEFORDERTEN LISTENPREIS, SELBST WENN NETDEBIT ÜBER DIE
MÖGLICHKEIT EINES DERARTIGEN SCHADENS UNTERRICHTET WURDE. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG IM TODESFALL ODER FÜR PERSONENSCHÄDEN, SOWEIT
DIESE VOM ANWENDBAREN RECHT AUS DER HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN WERDEN. DA AUCH
EINIGE LÄNDER UND RECHTSPRECHUNGEN DEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS ODER DIE
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN VERBIETEN, HAT DIESE
KLAUSEL FÜR SIE MÖGLICHERWEISE KEINE GÜLTIGKEIT.
Die vorgenannten Bestimmungen haben im größtmöglichen durch das anwendbare
Recht gestatteten Umfang Gültigkeit.
8. Exportkontrollen.
Weder die Software noch die Dokumentation oder zugrundeliegende Informationen
und Technologie dürfen heruntergeladen oder auf andere Art exportiert oder
reexportiert werden. Das gilt
(i) für die Länder (oder einen Staatsangehörigen
bzw. Gebietsansässigen von) Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien
und alle anderen Länder, die von der USA oder der Europäischen Union mit einem
Warenembargo belegt wurden und
(ii) für jeden, der in die Liste der
gesondert aufgeführten Länder (Specially Designated Nations) des US-
Finanzministeriums oder die Liste mit Auftragsverweigerungen (Table of Denial
Orders) des US-Handelsministeriums aufgenommen wurde. Durch das Herunterladen
oder Verwenden der Software stimmen Sie dem zu und bestätigen, dass Sie sich in
keinem der genannten Länder befinden, von keinem der genannten Länder
kontrolliert werden, und auch kein Staatsangehöriger oder Gebietsansässiger
eines der oben genannten Länder oder in einer der genannten Listen aufgeführten
Länder sind. DARÜBER HINAUS MÜSSEN SIE SICH ÜBER FOLGENDES IM KLAREN SEIN.
DER EXPORT DER SOFTWARE UNTERLIEGT UNTER UMSTÄNDEN DEN REGELUNGEN, DIE DAS
EXPORTVERWALTUNGSBÜRO DES US-HANDELSMINISTERIUMS VON ZEIT ZU ZEIT VERKÜNDET,
UM DEN EXPORT UND DER REEXPORT BESTIMMTER PRODUKTE UND TECHNISCHER DATEN ZU
BESCHRÄNKEN. FÄLLT DER EXPORT DER SOFTWARE UNTER DIESE REGELUNGEN, DARF DIE
SOFTWARE
(A) OHNE DIE FÜR DEN EXPORT ODER DER REEXPORT
GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN LIZENZEN UND ANDEREN SEITENS DER US-REGIERUNG ODER
ANDERER REGIERUNGEN ZU ERTEILENDEN GENEHMIGUNGEN, ODER
(B) UNTER VERLETZUNG GELTENDER EXPORT- ODER
REEXPORTVERBOTE DER SOFTWARE ODER EINES TEILES DER SOFTWARE WEDER DIREKT NOCH
INDIREKT EXPORTIERT ODER REEXPORTIERT WERDEN. IN EINIGEN LÄNDERN GIBT ES
EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER VERWENDUNG EINER VERSCHLÜSSELUNG INNERHALB IHRER
GRENZEN ODER BEIM IMPORT ODER EXPORT VON VERSCHLÜSSELUNGEN, SELBST WENN ES SICH
NUR UM EINE TEMPORÄRE PRIVATE ODER GESCHÄFTLICHE VERWENDUNG HANDELT. SIE
ERKENNEN AN, DASS DIE DURCHFÜHRUNG UND DURCHSETZUNG DIESER GESETZE IN EINIGEN LÄNDERN
NICHT KONSISTENT GEHANDHABT WERDEN. DIE LISTE DER NACHFOLGEND GENANNTEN LÄNDER
ERHEBT KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT, JEDOCH IST ES DURCHAUS MÖGLICH,
DASS ES IN DIESEN LÄNDERN EXPORT- ODER IMPORTBESCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH EINER
VERSCHLÜSSELUNG GIBT: BELGIEN, CHINA (EINSCHLIESSLICH HONGKONG), FRANKREICH,
INDIEN, INDONESIEN, ISRAEL, RUSSLAND, SAUDIARABIEN, SINGAPUR UND SÜDKOREA. SIE
AKZEPTIEREN ES ALS IHRE VERANTWORTUNG ALS ENDBENUTZER, ALLE GELTENDEN GESETZE
UND EXPORTBESCHRÄNKUNGEN EINZUHALTEN, UND SIE ERKENNEN WEITERHIN AN, DASS NETDEBIT
NACH DEM VERKAUF DER SOFTWARE AN SIE INNERHALB DES URSPRÜNGLICHEN
VERKAUFSLANDES KEINE WEITEREN VERPFLICHTUNGEN MEHR HAT.
9. Hochrisikante Aktionen.
Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht für die Verwendung in
gefahrenträchtigen Umgebungen entwickelt bzw. vorgesehen, in denen
fehlersichere Leistungen erforderlich sind, einschließlich ohne Einschränkung
im Betrieb von nukleartechnischen Einrichtungen, Flugzeugnavigations- oder
-kommunikationssystemen, Flugsicherung, Waffensystemen, Maschinen zur direkten
Lebenserhaltung oder anderen Anwendungen, bei denen ein Softwareausfall
unmittelbar zu Todesfällen, Personenschäden, schweren körperlichen Beschädigungen
oder Sachschäden führen könnte (Sammelbegriff: Hochriskante Aktionen). NETDEBIT
lehnt ausdrücklich jede ausdrückliche oder implizierte Gewährleistung für
die Eignung für hochriskante Aktionen ab.
10. Verschiedenes.
Der vorliegende Vertrag unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland
und des Landes Baden-Württemberg, ohne Bezugnahme auf Gesetzeskollisionen. Die
Anwendung der Vertragskonventionen der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Vertrag
legt alle Rechte des Softwarebenutzers dar und ist das einzige Instrument
zwischen den beiden Vertragspartnern. Dieser Vertrag löst alle anderen
Vereinbarungen hinsichtlich der Software und der Dokumentation ab. Der Vertrag
kann nur durch einen von einem Bevollmächtigten von NetDebit ausgestellten
schriftlichen Zusatz geändert werden. Eine Bedingung des vorliegenden Vertrages
kann nur für ungültig erklärt werden, wenn die Ungültigkeitserklärung in
schriftlicher Form vorliegt und von NetDebit oder einem entsprechend bevollmächtigen
Vertreter von NetDebit unterzeichnet wurde. Wird eine Bedingung des
vorliegenden Vertrages außer Kraft gesetzt, behält der restliche Vertrag seine
volle Kraft und Gültigkeit. Die Parteien bestätigen, dass sie mit der
Ausfertigung des Vertrags in deutscher Sprache einverstanden sind.
11. NETDEBIT KUNDENVERTRAG.
Wenn Sie zu vorliegendem Vertrag Fragen haben oder sich aus einem anderen Grund
an NetDebit wenden möchten, erreichen Sie uns unter der Postanschrift:
NetDebit, Abendener Str. 11, 52385 Kreuzau, oder unter der folgenden
eMail-Adresse: info@coin-system.de,
oder im WWW unter http://www.coin-system.de.
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